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Ein Doppelgesicht. Schwer empört, wenn man das obere, eng stehende Augenpaar und den quadratisch offenen Mund anschaut. Schwer bekümmert, wenn man das untere Augenpaar und den Mund mit den heruntergezogenen Mundwinkeln anschaut.

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Ah! Ah! Ah!

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Darf man hier auch Fremdmaterial?
Ich fand es einfach zu putzig:


Gefunden bei http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/01722/index.html?lang=de

Fremdmaterial kann Ärger geben und sind laut Spielregeln auch nicht erlaubt.
Ich habe es in einen Link geändert. Ist das ok oder soll ichs ganz entfernen?
So lange Sie keine Erlaubnis vom Urheber des Fotos haben, kann es potenziell Ärger geben. Da nützt es auch nichts, wenn Sie einen Link zur Quelle des "ausgeborgten" Bild setzen.
Danke, dass Sie an die Spielregeln erinnern, Frau Arboretum. Das Bild links nebenan gehört meiner Meinung nach beispielsweise nicht ins Blog.

Hier jedoch passen die Gesichter, und angesichts der Tatsache, dass es sich nur um das (zudem kleinformatige) Coverbild einer Bundesbehördenbroschüre handelt, dürfte das wohl in Ordnung gehen.
Die Tatsache, dass es das Titelbild einer Broschüre von einer Bundesbehörde ist, setzt das Urheberrecht nicht außer Kraft.

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